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Öffentliche Mitwirkungsauflage; Zentrumsentwicklung Muri "Fünf-Egg"

Der Gemeinderat von Muri bei Bern bringt gestützt auf Artikel 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Zentrumsentwicklung Muri "Fünf-Egg" zur öffentlichen Mitwirkung.

Die Zentrumsentwicklung Muri "Fünf-Egg" umfasst folgende raumplanerische Massnahmen, die in folgenden Dokumenten dargestellt werden:

  • Änderung Zonenplan (ZPP "Fünf-Egg")
  • Änderung Baureglement (neu Art. 53e ZPP "Fünf-Egg")
  • Entwurf Teil-Überbauungsplan Thunstrasse Nord (Beilage)
  • Entwurf Teil-Überbauungsplan Thunstrasse Süd (Beilage)
  • Entwurf Teil-Überbauungsvorschriften Thunstrasse Nord (Beilage)
  • Entwurf Teil-Überbauungsvorschriften Thunstrasse Süd (Beilage)
  • Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV (Beilage)
  • Masterplan April 2024 / vom Gemeinderat am 13. Mai 2024 genehmigt (Beilage)

Die nachfolgenden Unterlagen liegen vom 5. Juni bis 5. Juli 2024 in der Gemeindeverwaltung, Bahnhofstrasse 4 in 3073 Gümligen öffentlich auf und können während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Am Donnerstag, 20. Juni 2024, fand eine öffentliche Informations- und Fragestunde inkl. Präsentation [pdf, 27.2 MB] statt.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Eingaben sind an die Einwohnergemeinde Muri bei Bern, Bahnhofstrasse 4, 3073 Gümligen zu richten. Sie erleichtern die Auswertung der Mitwirkung wenn sie Ihren Beitrag in der Online-Umfrage abgeben.

Gümligen, 3. Juni 2024
DER GEMEINDERAT